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   ArbG Hamburg, 24.11.2021 - 27 Ca 208/21   

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https://dejure.org/2021,48861
ArbG Hamburg, 24.11.2021 - 27 Ca 208/21 (https://dejure.org/2021,48861)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 24.11.2021 - 27 Ca 208/21 (https://dejure.org/2021,48861)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 24. November 2021 - 27 Ca 208/21 (https://dejure.org/2021,48861)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 1 Abs 2 S 1 KSchG, § 1 Abs 1 KSchG, § 106 GewO, Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 2 Abs 1 GG
    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Verweigerung der Durchführung von bereitgestellten Schnelltests - Corona-Pandemie

  • IWW

    § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG, § 1 Abs. 1 KSchG, § 106 GewO, Art. 2 Abs. 2 S 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG
    KSchG, GG, GewO

Kurzfassungen/Presse (14)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kündigung bei Verweigerung eines Schnelltests

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung wegen ungültigen Corona-Testzertifikat - Corona-Virus

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Wenn Beschäftigte einen Corona-Selbsttest ablehnen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Die Kündigung wegen Testverweigerung ohne vorherige Abmahnung war unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verhaltensbedingte Kündigung bei Testverweigerung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht - Kündigung wegen Verweigerung eines Corona-Tests unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Corona: Kündigung bei Testverweigerung?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schnelltest verweigert - Verhaltensbedingte Kündigung wegen verweigertem Schnelltest unwirksam!

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber darf unabhängig von 3G-Regel Corona-Tests verlangen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber darf unabhängig von 3G-Regel Corona-Tests verlangen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Corona - Kündigung bei verweigerten Schnelltests ist rechtswidrig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung bei Verweigerung eines Corona-Schnelltests?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kann die Verweigerung zum Schnelltest zu einer Kündigung führen?

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen verweigerter Schnelltestungen

Papierfundstellen

  • NZA 2022, 127
  • NZA-RR 2022, 19
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus ArbG Hamburg, 24.11.2021 - 27 Ca 208/21
    Rechtsgrundlage dieses Beschäftigungsanspruches sind die §§ 611, 613 BGB in Verbindung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (vgl. BAG, Großer Senat, Beschl. v. 27.02.1985, Az: GS 1/84).
  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 649/94

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 24.11.2021 - 27 Ca 208/21
    Als Gläubiger der Arbeitsleistung hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer als seinen Schuldner auf dessen vertragliche Pflichten hinzuweisen und ihn auf die Verletzung dieser Pflichten aufmerksam zu machen (Rüge- bzw. Dokumentationsfunktion, vgl. BAG, Urt. v. 26.01.95, Az: 2 AZR 649/94).
  • AG Meiningen, 18.01.2021 - 3 XVII 234/19

    Nichtdurchführbarkeit der Anhörung eines Betreuten in einer Pflegeeinrichtung in

    Auszug aus ArbG Hamburg, 24.11.2021 - 27 Ca 208/21
    Sofern der Kläger Entscheidungen anderer Gerichte anführt, die zu einem Testverfahren im hinteren Nasenbereich ergangen sind (vgl. AG Meinigen, Beschl. v. 18.01.2021, Az: 3 XVII 234/19), sind diese Testverfahren nicht vergleichbar.
  • BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus ArbG Hamburg, 24.11.2021 - 27 Ca 208/21
    Das BAG stellt in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf ab, in derartigen Fällen müsse es dem Arbeitnehmer bewusst sein, dass er seinen Arbeitsplatz aufs Spiel setze (BAG, Urt. v. 10.02.99, Az: 2 ABR 31/98, m.w.N.).
  • BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 626/93

    Abmahnung; Beteiligung des Personalrats

    Auszug aus ArbG Hamburg, 24.11.2021 - 27 Ca 208/21
    Da der Arbeitnehmer erkennbar nicht gewillt ist, sein Verhalten zu ändern, müsste der Arbeitgeber auch bei Ausspruch einer Abmahnung mit weiteren erheblichen Pflichtverletzungen rechnen (BAG, Urt. v. 18.05.1994, Az: 2 AZR 626/93, m.w.N.).
  • BAG, 10.11.1993 - 7 AZR 682/92

    Abmahnung eines Betriebsratsmitgliedes

    Auszug aus ArbG Hamburg, 24.11.2021 - 27 Ca 208/21
    Zugleich hat er ihn für die Zukunft zu einem vertragsgetreuen Verhalten aufzufordern und, wenn ihm dies angebracht erscheint, individualrechtliche Konsequenzen für den Fall einer erneuten Pflichtverletzung anzukündigen (Warnfunktion, vgl. BAG, Urt. v. 10.11.93, Az: 7 AZR 682/92).
  • BAG, 25.06.1981 - 2 AZR 220/79
    Auszug aus ArbG Hamburg, 24.11.2021 - 27 Ca 208/21
    Von einer Abmahnung kann nur gesprochen werden, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer deutlich und ernsthaft ermahnt und ihn auffordert, ein genau bezeichnetes Fehlverhalten zu ändern bzw. aufzugeben und damit den Hinweis verbindet, dass im Wiederholungsfalle der Inhalt oder der Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet sei (BAG, Urt. v. 25.06.81, Az: 2 AZR 220/79).
  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus ArbG Hamburg, 24.11.2021 - 27 Ca 208/21
    Dabei ist als mildere Reaktion insbesondere die Abmahnung anzusehen, die dann als alternative Gestaltungsmittel anzusehen ist, wenn schon sie geeignet ist, den mit der Kündigung verfolgten Zweck - die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen - zu erreichen (vgl. BAG, Urt. v. 10.06.2010, Az: 2 AZR 541/09).
  • ArbG Offenbach, 03.02.2021 - 4 Ga 1/21

    Kein Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Zutritt zum Werksgelände ohne

    Auszug aus ArbG Hamburg, 24.11.2021 - 27 Ca 208/21
    Die Beeinträchtigung des Getesteten ist somit in beiden Fällen von kurzer Dauer und niedrigschwelliger Intensität (vgl. auch ArbG Offenbach, Urt. v. 03.02.2021, Az: 4 Ga 1/21).
  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 24.11.2021 - 27 Ca 208/21
    Einer Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 bzw. § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung auch nach Ausspruch einer Abmahnung nicht zu erwarten ist, oder die Pflichtverletzung so schwerwiegend ist, dass selbst deren erstmalige Hinnahme durch den Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und offensichtlich (auch für den Arbeitnehmer erkennbar) ausgeschlossen ist (BAG, Urt. v. 20.11.2014, Az: 2 AZR 651/13; Urt. v. 19.11.2015, a.a.O., m.w.N.).
  • BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 569/12

    Arbeitszeit - Versetzung - billiges Ermessen

  • BAG, 19.11.2015 - 2 AZR 217/15

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag

  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 55/99

    Verhaltens- bzw. personenbedingte Kündigung

  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZR 1031/94

    Direktionsrecht - Umsetzung - Abmahnung

  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 434/13

    Ordentliche Kündigung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

  • LAG Hessen, 18.01.2000 - 9 Sa 901/99

    Häufiges Zuspätkommen rechtfertigt ordentliche Kündigung.

  • ArbG Düsseldorf, 18.02.2022 - 11 Ca 5388/21

    Arbeitsvertragskündigung - Vorlage eines gefälschten Impfausweises

    Die Vorlage eines gefälschten Impfausweises in der Absicht die Nachweispflicht des § 28b Abs. 1 IfSG zu umgehen stellt die Verletzung einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht dar (zur Kündigung aufgrund der Verweigerung der Durchführung angeordneter Corona-Schnelltests siehe ArbG Hamburg, Urt. v. 24.11.2021 - 27 CA 208/21, BeckRS 2021, 3713; zur Kündigung wegen Nichttragens eines Mund-Nasen-Schutzes siehe ArbG Köln, Urt. v. 17.6.2021 - 12 Ca 450/21, BeckRS 16225; ArbG Cottbus, Urt. v. 17.06.2021 - 11 Ca 10390/20, BeckRS 2021, 20355).

    Insoweit müssen Arbeitgeber nach § 28b Abs. 3 S. 1 IfSG die Einhaltung der Nachweispflichten jedes Beschäftigten täglich überwachen und das Ergebnis regelmäßig dokumentieren (ArbG Siegburg, Urt. v. 16.12.2020 - 4 Ga 18/20, NZA-RR 2021, 129, 130 (Rn. 18); ArbG Hamburg, Urt. v. 24.11.2021 - 27 Ca 208/21, NZA-RR 2022, 19, 22 (Rn. 63); ErfK/ Preis , § 106 GewO Rn. 33a, 22. Aufl. 2022; zu den Haftungsrisiken siehe Müller-Bonanni/Bertke , NJW 2020, 1617, 1618; Seiwerth/Witschen , NZA 2020, 825 ff.).

  • ArbG Berlin, 26.04.2022 - 58 Ca 12302/21

    Kündigungsgrund gefälschter Genesenennachweis

    Dies gilt in gesteigertem Maße bei erheblichen Gesundheitsgefahren (vergleiche LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2005 - 11 Sa 810/04, NZA-RR 2006, 194; LAG Schleswig-Holstein, 08.10.2008 - 6 Sa 158/08, BeckRS 2009, 50494; MüKoBGB/Spinner, 8. Auflage, § 611a Rn. 1001 folgend; zur vertraglichen Rücksichtnahmepflicht des Arbeitnehmers aus § 241 Absatz 2 BGB während der Corona-Pandemie siehe Kleinebrink, NZA 2020, 1361 fortfolgende).Die Vorlage eines gefälschten Genesenennachweises in der Absicht die Nachweispflicht des § 28b Absatz 1 IfSG a.F. zu umgehen stellt die Verletzung einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht dar (zur Kündigung aufgrund der Verweigerung der Durchführung angeordneter Corona-Schnelltests siehe ArbG Hamburg, 24.11.2021 - 27 Ca 208/21, BeckRS 2021, 3713; zur Kündigung wegen Nichttragens eines Mund-Nasen-Schutzes siehe ArbG Köln, 17.6.2021 - 12 Ca 450/21, BeckRS 16225; ArbG Cottbus, 17.06.2021 - 11 Ca 10390/20, BeckRS 2021, 20355; zur Kündigung wegen Vorlage eines gefälschten Impfnachweises siehe ArbG Düsseldorf, 18.02.2022 - 11 Ca 5388/21, BeckRS 2022, 5208).

    Insoweit mussten Arbeitgeber nach § 28b Absatz 3 Satz 1 IfSG a.F. die Einhaltung der Nachweispflichten jedes Beschäftigten täglich überwachen und das Ergebnis regelmäßig dokumentieren (ArbG Düsseldorf, 18.02.2022 - 11 Ca 5388/21, BeckRS 2022, 5208; ArbG Siegburg, 16.12.2020 - 4 Ga 18/20, NZA-RR 2021, 129 Rn. 18; ArbG Hamburg, 24.11.2021 - 27 Ca 208/21, NZA-RR 2022, 19 Rn. 63; ErfK/Preis, 22. Auflage, § 106 GewO Rn. 33a; zu den Haftungsrisiken siehe Müller-Bonanni/Bertke, NJW 2020, 1617, 1618; Seiwerth/Witschen, NZA 2020, 825 fortfolgende).

  • ArbG Hamburg, 31.03.2022 - 4 Ca 323/21

    Außerordentliche Kündigung - ungültiges Testzertifikat - Antigen-Schnelltest

    Die Vorlage eines Testzertifikats, das unzutreffend bescheinigt, der Antigen-Schnelltest sei von dem Leistungserbringer iSd. § 6 Abs. 1 TestV selbst durchgeführt worden, in der Absicht, die in § 28b Abs. 1 Satz 1 IfSG geregelte Nachweispflicht zu umgehen, ist eine erhebliche Verletzung einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht (vgl. zur Kündigung wegen der Vorlage eines gefälschten Impfausweises ArbG Düsseldorf 18.02.2022 - 11 Ca 5388/21 - Rn. 25 ff.; zur Kündigung nach Verweigerung der Durchführung angeordneter Corona-Schnelltests ArbG Hamburg 24.11.2021 - 27 Ca 208/21; zur Kündigung wegen Nichttragens eines Mund-Nasen-Schutzes: ArbG Köln 17.6.2021 - 12 Ca 450/21; ArbG Cottbus 17.06.2021 - 11 Ca 10390/20).
  • ArbG Bielefeld, 09.12.2021 - 1 Ca 1781/21

    Verweigerung eines Negativtestnachweises gemäß § 7 Abs. 3 Corona SchutzVO

    Der Kläger hat sich ja auch nicht gegen den Schnelltest als solchen (dazu ArbG Hamburg vom 24.11.2021 - 27 Ca 208/21 Rdnr. 62ff. (in: juris)) gewandt.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.02.2023 - 3 Sa 312/22

    Außerordentliche Kündigung wegen Arbeitsverweigerung - Missachtung des

    Die Weigerung des Arbeitnehmers, entsprechend bereitgestellte Corona-Schnelltests durchzuführen, verstößt deshalb auch gegen arbeitsvertragliche Pflichten und kann eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen (Arbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 24.11.2021 - 27 Ca 208/21 -, juris m. w. N.).
  • ArbG Bielefeld, 24.03.2022 - 1 Ca 2311/21
    Der Kläger meint, als Reaktion der Beklagten auf ein etwaiges Fehlverhalten des Klägers, sofern die Vorlage eines Onlinezertifikats überhaupt ein solches darstelle, hätte eine Abmahnung ausgereicht (unter Verweis auf Arbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 24.11.2021 - 27 Ca 208/21).
  • ArbG Bielefeld, 06.10.2022 - 1 Ca 948/22

    Ärztin in Weiterbildung, gefälschter Covid-19- Impfnachweis

    Insoweit müssen Arbeitgeber nach § 28b Abs. 3 S. 1 IfSG die Einhaltung der Nachweispflichten jedes Beschäftigten täglich überwachen und das Ergebnis regelmäßig dokumentieren (ArbG Siegburg, Urt. v. 16.12.2020 - 4 Ga 18/20, NZA-RR 2021, 129, 130 (Rn. 18); ArbG Hamburg, Urt. v. 24.11.2021 - 27 Ca 208/21, NZA-RR 2022, 19, 22 (Rn. 63); ErfK/Preis, § 106 GewO Rn. 33a, 22. Aufl. 2022; zu den Haftungsrisiken siehe Müller-Bonanni/Bertke, NJW 2020, 1617, 1618; Seiwerth/Witschen, NZA 2020, 825 ff.).
  • ArbG Krefeld, 13.01.2022 - 2 Ca 1328/21

    Fristlose Kündigung, Corona-Virus, COVID19, FFP2-Maske, OP-Maske, Impfung,

    Das Arbeitsgericht Hamburg hat mit Urteil vom 24.11.2021 (Az.: 27 Ca 208/21, Juris) bezüglich der arbeitgeberseitigen Anordnung täglicher Schnelltests vergleichbar argumentiert.
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